Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen im SS 2007
Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes erhebt die Universität Augsburg seit dem Sommersemester 2007 von den Studierenden einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester. Ausnahmen von der Beitragspflicht sind teils im Hochschulgesetz selbst (siehe hier), teils - darüber hinausgehend - auch in der Studienbeitragssatzung der Universität Augsburg (siehe hier) geregelt.
Die Gesamteinnahmen der Universität Augsburg aus Studienbeiträgen beliefen sich im Sommersemester 2007 auf 5.001.300,- Euro (Stand 19. Juni 2007). Von den bis zum 10. April 2007 eingezahlten Studienbeiträgen waren 10 Prozent (entsprechen 502.950,- Euro) Euro an den sogenannten Sicherungsfonds abzuführen.
Über die konkrete Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen entscheidet im Falle der zentralen Einrichtungen die Hochschulleitung im Einvernehmen mit zwei Mitgliedern des Studentischen Sprecherrates einmal im Semester, im Falle der Fakultäten wird diese Entscheidung ebenfalls einmal im Semester vom Dekan und vom Studiendekan im Einvernehmen mit dem ersten studentischen Vertreter im Fakultätsrat getroffen.
mit einem ausführlichen Verzeichnis der Fakultäten und Einrichtungen